Die Kammer wird dabei – entsprechend der Vorinstanz – die Strafzumessung für die einzelnen Vorwürfe pro Tatbestand zusammenfassen, ging doch der Beschuldigte jeweils vergleichbar vor. Die Strafzumessungskomponenten gelten daher für sämtliche Vorwürfe innerhalb des gleichen Tatbestandes, sofern sich nicht eine spezifische Betrachtung aufdrängt. Für die Schuldsprüche wegen Beschimpfung wird eine separate Geldstrafe und für die Übertretungen eine separate Busse ausgesprochen. 7.6 Mit Freiheitsstrafe zu ahnende Delikte – Einsatzstrafe für den qualifizierten Raubversuch 7.6.1 Tatvorgang Der Beschuldigte und AE.