20 stimmung mit der Verteidigung) ist nicht per se falsch. Es ist auch nicht grundsätzlich falsch, wenn die Verminderung der Schuldfähigkeit mit gewissen Pauschalierungen überprüft wird und erst im Nachgang zur Täterkomponente abgehandelt wird. Allerdings müssen die Überlegungen hinreichend tatbezogen sein, gerade hier, wo ein Gutachten nicht vorliegt und auch nicht überall eindeutige Hilfsindizien wie Atemlufttests, Mahsan-Tests oder Schilderungen von ungewöhnlichem Verhalten bspw. durch die Polizei vorliegen.