Nicht förderlich ist zudem die schlechte finanzielle Situation, die andauernde Sozialhilfeabhängigkeit, das Fehlen einer abgeschlossenen Berufsausbildung und ein anscheinend fehlendes Durchhaltevermögen, wenn der Beschuldigte einräumen musste, nach einigen Monaten seien ihm die jeweiligen Beschäftigungen «zu viel» geworden (vgl. Leumundsbericht vom 19. Juli 2022, S. 2 [pag. 2234]). Zudem muss bzw. musste der Beschuldigte Ersatzfreiheitsstrafen absitzen, was ebenfalls keine echte Stabilität in sein Leben bringt.