_, welcher ihn in psychosozialen Angelegenheiten berate, lediglich «mehr oder weniger zuverlässig» wahrnehme und es dem Beschuldigten teilweise immer noch schwer falle, sich auch dann zu melden, wenn es nicht so gut laufe (pag. 2283 f.). Nicht förderlich ist zudem die schlechte finanzielle Situation, die andauernde Sozialhilfeabhängigkeit, das Fehlen einer abgeschlossenen Berufsausbildung und ein anscheinend fehlendes Durchhaltevermögen, wenn der Beschuldigte einräumen musste, nach einigen Monaten seien ihm die jeweiligen Beschäftigungen «zu viel» geworden (vgl. Leumundsbericht vom 19. Juli 2022, S. 2 [pag.