_, verfasst durch die Sozialarbeiterin BT.________, ist zwar überwiegend positiv, wobei aber auch festgehalten wird, dass der Beschuldigte die Termine mit BU.________, welcher ihn in psychosozialen Angelegenheiten berate, lediglich «mehr oder weniger zuverlässig» wahrnehme und es dem Beschuldigten teilweise immer noch schwer falle, sich auch dann zu melden, wenn es nicht so gut laufe (pag.