Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hausfriedensbruch), weshalb auch hier nur eine Freiheitsstrafe angemessen erscheint, zumal zwischenzeitlich erfolgte Anhaltungen den Beschuldigten offenkundig nicht genügend beeindruckt hatten. Die ganze Serie von Konflikten mit der Polizei ab 2018, notabene nach einer Vielzahl von Anhaltungen bzw. sogar Haft, manifestiert gleichbleibend mangelnden Respekt vor den Behörden, was ebenfalls nicht bloss mit einer Geldstrafe geahndet werden darf, auch wenn die Vorinstanz diesbezüglich als roten Faden festhält (pag. 1986; S. 10 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung):