Der Beschuldigte delinquierte über einen längeren Zeitraum hinweg mehrfach, wobei er bereits mehrfach und einschlägig vorbestraft ist. Er wurde bereits zahlreiche Male in Polizei- und Untersuchungshaft versetzt und verbüsste bereits mehrere Geldstrafen, welche ihn aber offensichtlich nicht davon abhielten, während dem Strafverfahren weiter zu delinquieren. Es erscheint daher mehr als fraglich, ob der Beschuldigte bei Ausfällung einer Geldstrafe von der Begehung weiterer Taten abgehalten würde.