18 - Strafrahmen vorsätzliches Tragen verbotener oder bewilligungspflichtiger Waffen: unverändert (Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe). 7.3 Konkrete Strafart, konkret anwendbares Recht Wie einleitend dargelegt, ist beim qualifizierten Raub bzw. der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz jedenfalls als Hauptstrafe nur Freiheitsstrafe vorgesehen, womit die Revision vom 1. Januar 2018 keine Veränderung zugunsten des Beschuldigten gegeben hat.