Mithin stehen bei den Schuldsprüchen gemäss Gesetz (und vorbehältlich des Einflusses spezieller Faktoren wie Strafmilderungen) zur Diskussion: - Delikte mit Mindestfreiheitsstrafe (Verbrechen): qualifizierter Raub (vorliegend versuchsweise begangen), qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (kumulierbar mit Geldstrafe); - Delikte mit der Wahl zwischen Freiheitsstrafe und Geldstrafe: Diebstahl (Verbrechen mit maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Vergehen mit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe),