7. Strafzumessung in concreto 7.1 Ausgangspunkt Die Zusammenstellung der gesetzlichen Strafrahmen durch die Vorinstanz ist grundsätzlich korrekt (pag. 2067; S. 91 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Mithin stehen bei den Schuldsprüchen gemäss Gesetz (und vorbehältlich des Einflusses spezieller Faktoren wie Strafmilderungen) zur Diskussion: - Delikte mit Mindestfreiheitsstrafe (Verbrechen): qualifizierter Raub (vorliegend versuchsweise begangen), qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (kumulierbar mit Geldstrafe);