Erst nach der Festlegung der Gesamtstrafe für sämtliche Delikte sind endlich die allgemeinen Täterkomponenten zu berücksichtigen (BGer 6B_466/2013 vom 25. Juli 2013 E. 2.3.2; BGer 6B_42/2016 vom 26. Mai 2016 E. 5.1 und BGer 6B_236/2016 vom 16. August 2016 E. 4.2). 6.5 Retrospektive Konkurrenz Hat das Gericht eine Tat zu beurteilen, die der Täter begangen hat, bevor er wegen einer andern Tat im Inland verurteilt worden ist, so hat es eine Zusatzstrafe auszusprechen, wobei Voraussetzung ist, dass es jeweils um die gleiche Strafart geht.