12 men/Gewahrsamsnahmen gegenüber dem Beschuldigten zur Konsequenz (insgesamt 71 Tage anzurechnender Haft [pag. 1983; S. 7 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung]). Am 9. März 2020 erfolgte die Anklageerhebung bei der Vorinstanz. Die Hauptverhandlung fand im Mai 2021 statt.