II. Ausgangslage / Sachverhalt / Beweiswürdigung / rechtliche Würdigung Ab Anfang 2015 eröffnete die Staatsanwaltschaft in mehreren Etappen bis im Juli 2019 die Untersuchung gegen den Beschuldigten, teilweise vorab gegen unbekannte Täterschaft (siehe pag. 1982; S. 6 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Strafuntersuchungen hatten zahlreiche polizeiliche Festnah-