2. zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'100.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 15. Juni 2020; 10 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 875.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen); 4. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: