7. der weiteren Verfügungen betreffend Einziehung zur Vernichtung diverser Gegenstände gemäss Ziff. VIII. 2.+3. erstinstanzliches Urteilsdispositiv. II. A.________ sei gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche und in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft von 71 Tagen;