1. der Einstellungen von den Anschuldigungen wegen Diebstahls, Drohung, Beschimpfung, Widerhandlungen gegen das BetmG (Konsum) und Widerhandlungen gegen das KStrG (Unanständiges Benehmen in der Öffentlichkeit) gemäss Ziff. I. 1.-5. erstinstanzliches Urteilsdispositiv; 2. der Freisprüche von den Anschuldigung wegen versuchtem Diebstahl und Hausfriedensbruch gemäss Ziff. Il. 1.+2. erstinstanzliches Urteilsdispositiv;