4. Anträge der Parteien Staatsanwältin CQ.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 2272 f.; pag. 2286 f., Hervorhebungen im schriftlichen Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 19. Mai 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich