_ vom 14. Juli 2022 (pag. 2283 ff.) antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag. 2257 f.). 9 Schliesslich wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend zu den persönlichen Verhältnissen und zur Sache einvernommen (pag. 2259 ff.).