3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 25. Juli 2022 [pag. 2238 f.]) und ein aktueller Leumundsbericht inkl. Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (datierend vom 19. bzw. 18. Juli 2022 [pag. 2233 ff.]) eingeholt. Zudem wurden die Akten i.S. AE.________ (PEN 17 256/259) hinter dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland sowie die Akten BM 20 12651 (i.S. Beschuldigter) bei der Staatsanwaltschaft ediert. Des Weiteren wurde der Bericht über den Beschuldigten der Gemeinde W.________ vom 14. Juli 2022 (pag.