2256 ff.). Weil sich der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt aufgrund diverser Ersatzfreiheitsstrafen in Haft befand (vgl. Vollzugsauftrag/Einweisungsverfügung vom 3. August 2022 [pag. 2242 ff.]), wurde er durch die CO.________ zu- und vorgeführt. Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte seine Verteidigung ein bewilligtes Urlaubsgesuch seitens der Bewährungs- und Vollzugsdienste ein (pag. 2281), woraufhin die Kammer beschloss, auf die Bewachung durch die Polizei zu verzichten (vgl. pag. 2257 f.).