2130 f.), beschränkt auf den Sanktionenpunkt (Höhe der Freiheitsstrafe, Geldstrafe und Übertretungsbusse). AI.________ teilte mit Schreiben vom 23. Dezember 2021 mit, dass keine Berufungserklärung eingereicht werde und er sich als Zivilkläger aus dem Verfahren zurückziehe (pag. 2132). Mit Beschluss vom 18. Januar 2022 wurde auf seine Berufung nicht eingetreten (pag. 2163 ff.). Die übrigen Privatkläger wurden mit Beschluss vom 16. März 2022 aus dem Verfahren entlassen (pag. 2192 ff.). Am 10. August 2022 fand vor der 1. Strafkammer die Berufungsverhandlung statt (pag. 2256 ff.).