3. A.________ wird eine Entschädigung von CHF 200.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihr aus der notwendigen Beteiligung am erstinstanzlichen Strafverfahren entstanden sind, ausgerichtet. 4. A.________ wird eine Entschädigung von CHF 200.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihr aus der notwendigen Beteiligung am oberinstanzlichen Strafverfahren entstanden sind, ausgerichtet.