Somit erscheint in vorliegendem Fall die Tötung als ultima ratio zu einem früheren Zeitpunkt nicht als zwingend nötig. F.________ bestätigte, dass aus tiermedizinschen Gründen eine umgehende Euthanasie nicht zwingend erforderlich gewesen wäre. Vielmehr wäre es für ihn auch angemessen gewesen, das Pferd zu einem anderen Zeitpunkt einzuschläfern.