Der Tierarzt sagte aus, der natürliche Sterbesprozess hätte aus medizinischer Sicht nicht mal unterbrochen werden müssen, auch dies ist ein weiterer Hinweis dafür, dass das Pferd nicht litt und die Beschuldigte korrekt vorgegangen ist. Somit war die Avisierung des Tierarztes frühestens um 09:00 Uhr und spätestens am frühen Mittag in dieser konkreten Situation auf Grund der gesamten Umstände nach Ansicht der Kammer vertretbar und mit Blick auf die rechtliche Würdigung noch als zeitnah einzustufen. Die Beschuldigte hat das Pferd stets gut behandelt und für veterinärmedizinische Behandlung gesorgt.