6, 76) gegenüber zu stellen und zu überprüfen. Auf dem Bildmaterial ist zu erkennen, dass am Boden stellenweise Schnee lag, das Pferd E.________ lag zu einem grossen Teil auf dem schneebedeckten Boden (pag. 13). Die Berufungsführerin führte aus, dass Pferde es vermeiden würden auf dem nassen Boden zu liegen, weshalb davon auszugehen sei, dass das Pferd sich den Liegeplatz nicht ausgesucht habe, sondern gestürzt sei (pag. 150). Hieraus leitet die Berufungsführerin implizit ab, dass davon auszugehen sei, dass es dem Pferd nicht gut gegangen sei bzw. sie zweifelt damit die Einschätzung der Beschuldigten an. Dagegen stellen sich die Beschuldigte und G.________ auf den Stand-