Dass der Tierarzt die Aussage zu Protokoll gegeben hat, dass E.________ zum Zeitpunkt seines Eintreffens wie ein Mensch Nahtoderfahrungen gemacht habe und sich die Seele vom Körper trennen würde (pag. 92 Z. 39 ff.), ändert – entgegen der Ansicht der Berufungsführerin – nichts an der Tatsache, dass die Kammer der Ansicht ist, dass er in der Lage gewesen wäre zu erkennen, ob das Pferd leidet und seine Aussage, dass dies nicht der Fall war, seine medizinische Beurteilung darstellt.