91 Z. 39). Er hätte jedoch wohl auch ohne polizeilichen Druck die Empfehlung abgegeben, den Sterbeprozess zu beenden, dies jedoch nicht aus fachlichen Gründen, sondern weil Menschen schlecht mit sterbenden Tieren umgehen können (pag. 92 Z. 13 ff.). Das Tier habe keine Kolik gehabt und wäre so nicht «verräblet», es sei ein normaler Sterbeprozess gewesen und somit auch nicht eine Vernachlässigung (pag. 93 Z. 2 ff.). Die Aussagen des Tierarztes wirken überzeugend und fachlich untermauert. Er hätte keinen Grund gehabt, diesbezüglich zu lügen und seine fachliche Integrität damit aufs Spiel zu setzen. Dass der Tierarzt die Aussage zu Protokoll gegeben hat, dass E._____