Das Pferd sei keinesfalls vernachlässigt oder gequält gewesen, vielmehr habe sich das Leben eines alten Tieres dem Ende zugeneigt (pag. 64). E.________ habe zu keinem Zeitpunkt Schmerzen gezeigt, es sei eher als langsames Aushauchen des Lebens zu bezeichnen gewesen. Er äusserte auch an der Hauptverhandlung seine Überzeugung, dass das Pferd keine Schmerzen empfunden habe (pag. 92 Z. 23). Er sagte gar aus, es wäre für ihn in Ordnung gewesen, hätte die Beschuldigte ihr Pferd nicht euthanasieren wollen (pag. 91 Z. 39).