8 wirken könnte. So stellte sie beispielsweise richtig, dass sie zeitlich vor dem Anruf des Tierarztes am Mittag kurz vorher keinen Kontakt mit dem Tierarzt gehabt habe (pag. 87 Z. 1 «Nein. Ich hatte keinen Kontakt mit ihm. Er meinte das zwar, aber das war nicht so»). Ihre Aussagen wirken realitätsbezogen. Die Kammer hat insgesamt keine Zweifel, dass die Beschuldigte eine grosse Verbundenheit zu ihren Pferden hat und ihre Pferde, so auch E.________, nach bestem Wissen und Gewissen pflegt(e).