10, 85, 86 etc.). Von der Berufungsführerin wurde diese vorinstanzlich umstrittene Frage, ob das Pferd Schmerzen erlitten habe oder nicht, weder explizit bestritten noch bestätigt, weil es ihrer Ansicht nach für die anschliessende rechtliche Würdigung letztlich gar keine Rolle spiele (pag. 149 f.). Diese Beurteilung kann von der Kammer jedoch nicht geteilt werden (vgl. nachfolgend Ziff. III. Rechtliches), weshalb nachfolgend nochmals etwas eingehender auf die Frage eines möglichen Leidens des Pferdes E.________ eingegangen wird.