7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Rahmensachverhalt ist inzwischen weitgehend unbestritten (pag. 148). Es kann somit auf folgenden unbestrittenen, vorinstanzlich festgehaltenen Sachverhalt verwiesen werden (pag. 216): Unbestritten ist, dass das Pferd «E.________» am 24.12.2020 um 13:27 Uhr verstarb, nachdem es vom Tierarzt F.________ mittels Spritze euthanasiert wurde. Das Pferd wurde unbestrittenermassen um circa 07:00 Uhr im Auslauf des Hofes vorgefunden, wo es die Zeit bis zum Tod ununterbrochen liegen blieb. Der Boden war an jenem Tag leicht vereist, stellenweise lag Schnee (vgl. auch pag.