3. Beweisergänzungen Der mit Eingabe vom 27. Dezember 2021 gestellte Beweisantrag des B.________, es seien die Auszüge von der Webseite «D.________» zu den Akten zu nehmen (pag. 148), wurde mit Verfügung vom 14. Januar 2022 gutgeheissen (pag. 171 f.). Von Amtes wegen wurde ein aktueller Strafregisterauszug und ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse eingeholt (pag. 184, 185 ff., 190). 4. Anträge der Parteien Die Berufungsführerin stellte in ihrer Eingabe vom 27. Dezember 2021 folgende Anträge (pag. 148): 1. Es sei das Urteilsdispositiv vom 10. September 2021 vollumfänglich aufzuheben.