1.4.1. Die Beschwerdegegnerin meldete am 15. Februar 2016 Berufung an und ersuchte um Zustellung eines begründeten Entscheids (Akten des Kreisgerichts act. G/17). Am 10. August 2016 reichte sie die Berufungserklärung ein, mit welcher sie Anträge stellte und diese begründete (Berufungsakten act. B/1). Am 12. August 2016 teilte der Verfahrensleiter der Beschwerdeführerin und der Privatklägerin mit, dass die Beschwerdegegnerin gegen den erstinstanzlichen Entscheid Berufung erhoben habe (Berufungsakten act.