2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete das B.________ (nachfolgend Berufungsführerin) form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 119). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 2. Dezember 2021 (pag. 123 ff., 135 f.) erklärte das B.________ mit Eingabe vom 27. Dezember 2021 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 147 ff.). Im Rahmen dieser Berufungserklärung stellte die Berufungsführerin Anträge und begründete diese zugleich. Mit Schreiben vom 12. Januar 2022 nahm die Beschuldigte zur begründeten Berufungserklärung der Berufungsführerin Stellung (pag.