1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 10. September 2021 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigte) von der Anschuldigung der Tierquälerei, angeblich begangen am 24. Dezember 2020 in C.________, freigesprochen, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 200.00 und unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 2'600.00 an den Kanton Bern.