15 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 12. November 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln, begangen am 10.04.2020, 08:47 Uhr in Brünig, Brünigstrasse (Fahrtrichtung Brienz). II. A.________ wird schuldig erklärt der qualifiziert groben Verletzung von Verkehrsregeln, begangen am 10. April 2020, 08:47 Uhr in Brünig, Brünigstrasse (Fahrtrichtung Brienz)