Die Überschreitung der Sicherheitslinie erfolgte im Rahmen der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, weshalb es sich vorliegend um ein Formaldelikt handelt. Da sich die Tat- und Täterkomponenten vorwiegend neutral auf das Strafmass auswirken, gibt es keinen Grund, die Referenzstrafe für das Formaldelikt zu erhöhen oder zu vermindern. Daher erachtet das Gericht eine Übertretungsbusse von CHF 100.00 als angemessene Strafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe (Art. 106 Abs. 2 StGB) bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 1 Tag festzusetzen (VBRS-Richtlinien 2021 [Richtlinien für die Strafzumessung vom 1. Januar 2021], S. 4, Ziff. 4).