Eine einfache Verkehrsregelverletzung wird mit Busse bestraft. Daher handelt es sich um eine Übertretung (Art. 103 StGB). Der Strafrahmen beträgt damit Busse bis zu CHF 10'000.00 (Art. 333 Abs. 2 i.V.m. Art. 106 Abs. 1 StGB). Das Gericht orientierte sich bei seiner Beurteilung an den Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) vom 08.12.2006, mit Änderungen zuletzt vom 09.12.2020 (Richtlinien VBRS).