16. Einfache Verkehrsregelverletzung Für den vorliegend massgebenden Strafrahmen für die einfache Verletzung von Verkehrsregeln (Busse von mindestens CHF 1.00 bis maximal CHF 10'000.00) kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden. Auch zog sie unter korrekter Anwendung der Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit Stand vom 1. Januar 2021 ([VBRS-Richtlinien] S. 21 Ziff. 2.8.) nachvollziehbare Schlussfolgerungen (S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 358): Eine einfache Verkehrsregelverletzung wird mit Busse bestraft.