Mildernd ist zu berücksichtigen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung erst kurz vor dem Ortsende stattgefunden hat, kein grosses Verkehrsaufkommen herrschte, die Sicht- und Strassenverhältnisse gut waren und dass es sich um eine übersichtliche Stelle handelt. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass beim betreffenden Strassenabschnitt auf beiden Seiten noch Ausfahrten zu den Wohnhäusern vorhanden sind. Selbst bei geringem Verkehrsaufkommen ist deshalb damit zu rechnen, dass Fahrzeuge auf die Strasse einfahren oder davon abbiegen oder sich Tiere oder Personen in Fahrbahnnähe befinden. Die Verwerflichkeit ist deshalb neutral zu bewerten.