Angesichts dessen, dass sich links und rechts der Strasse insgesamt drei Häuser befinden, zwei davon offensichtlich bewohnt, bestand schliesslich die Gefahr, dass ein Fahrzeug vom Hausplatz auf die Strasse fährt oder Kinder mit oder ohne Fahrzeug auf die Fahrbahn geraten, wobei die hohe Geschwindigkeit des Personenwagens eine adäquate Reaktion verhindert hätte. Es liegt auf der Hand, was unter diesen Umständen hätte passieren können. Schliesslich war sich der Beschuldigte bewusst, dass er mit einem Sportwagen unterwegs war, bezeichnet er diesen doch als speziell und geht mit ihm auf die Rennstrecke.