Da der Beschwerdeführer nach eigenen Angaben ortsunkundig war, hatte er ein besonderes Augenmerk auf die Strassenschilder zu richten und das Passieren des Signals "Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell" abwarten müssen, bevor er seine Geschwindigkeit erhöhte. Angesichts dessen, dass sich links und rechts der Strasse insgesamt drei Häuser befinden, zwei davon offensichtlich bewohnt, bestand schliesslich die Gefahr, dass ein Fahrzeug vom Hausplatz auf die Strasse fährt oder Kinder mit oder ohne Fahrzeug auf die Fahrbahn geraten, wobei die hohe Geschwindigkeit des Personenwagens eine adäquate Reaktion verhindert hätte.