Der Beschuldigte, der sich über den Innerortsbereich im Klaren war, hat dennoch und obwohl er nach eigenen Angaben am 10. April 2020 die Strecke das erste Mal gefahren ist, nicht zugewartet und beschleunigt. Zusammenfassend war sich der Beschuldigte bewusst, bis zum Gasthaus Brünig Kulm im Innerortsbereich zu fahren, sah keine Tafel «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell» und beschleunigte dennoch umgehend von 50 km/h auf 104 km/h. Unter diesen Umständen ist evident, dass sich der Beschuldigte dafür entschieden hat, sein Sportfahrzeug innerorts massiv zu beschleunigen.