Es kommt hinzu, dass der Beschuldigte kernig beschleunigt haben muss, hat er doch das Hotel (i.e. Gasthaus Brünig Kulm) normal passiert und erst hernach das Gaspedal betätigt, so dass er innert ca. 100 Metern (Google Maps-Auszug Nr. 16; pag. 452) von 50 km/h auf 104 km/h war. Angesichts dessen imponiert die Aussage des Rennsport erfahrenen Beschuldigten, er sei sich nicht bewusst gewesen, am fraglichen Tag eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben, er habe überhaupt nicht daran gedacht, dass er eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben könnte (pag. 115 Z. 70-72, pag. 423 Z. 9) als eigenartig.