SR 741.21]) ersichtlich. Dies deckt sich mit den Aussagen des Beschuldigten, wonach er keine Ausfahrtstafel der Ortschaft gesehen habe (pag. 118 Z. 188 f., pag. 425 Z. 12 ff.). Dies erstaunt denn auch nicht, hat sich der Beschuldigte am 10. April 2020 doch perfekt gefühlt und ist aufmerksam gefahren, v.a. auch weil er mit diesem speziellen Auto, einem Rennauto, unterwegs war (pag. 116 Z. 90 und Z. 99-100, pag. 423 Z. 5). Es kommt hinzu, dass der Beschuldigte kernig beschleunigt haben muss, hat er doch das Hotel (i.e. Gasthaus Brünig Kulm) normal passiert und erst hernach das Gaspedal betätigt, so dass er innert ca. 100 Metern (Google Maps-Auszug Nr. 16; pag.