Im Bereich der Linkskurve Gasthaus Brünig Kulm mündet ein Strässchen in die Hauptstrasse und ein Haus ist ersichtlich (Google Maps-Auszug Nr. 4; pag. 440). Der Beschuldigte geht demnach zu Recht davon aus, dass es sich um einen Innerortsbereich handelt. Die Strecke «Gasthaus Brünig Kulm Ende» (Google Maps-Auszug Nr. 7; pag. 443) bis zum Ort, wo das Fahrzeug des Beschuldigten durch den Radar gemessen wurde, beträgt ca. 100 Meter (Google Maps-Auszug Nr. 16; pag. 452). Die Strecke ist übersichtlich und es ist kein Verkehrsschild, insbesondere kein Signal «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (vgl. Anhang 2 der Signalisationsverordnung [SSV; SR 741.21]) ersichtlich.