Sie beinhaltet u.a. den Parkplatz der Zentralbahn Brünig-Hasliberg, die Bahnhaltestelle Brünig-Hasliberg, mehrere Häuser, die Abzweigung Richtung Hasliberg und weist mehrere Fussgängerstreifen auf. Der letzte Fussgängerstreifen vor der Aufhebung der Höchstgeschwindigkeit 50 km/h befindet sich vor dem Gasthaus Brünig Kulm, vom Beschuldigten «als Restaurant, nach dem es nichts mehr hat», bezeichnet (Google Maps-Auszug Nr. 2; pag. 438). Es ist offensichtlich und bedarf keiner weiteren Worte, dass es sich bei der vorerwähnten Strecke um eine solche im Innerortsbereich handelt, was vom Beschuldigten im Übrigen ja auch nicht bestritten wird.