Er sei überhaupt nicht abgelenkt bzw. sehr aufmerksam gewesen (pag. 116 Z. 99 f.) und nicht gefährlich gefahren (pag. 119 Z. 201). Im Rahmen der Berufungsverhandlung vom 1. Juli 2022 wurde von Rechtsanwalt B.________ hierzu ergänzend plädiert, zumal sich der Vorfall an einem Karfreitag während eines Covid-19 bedingten Lockdowns ereignet habe und keine anderen Fahrzeuge und auch keine Personen auf der Strasse gewesen seien sowie schönes Wetter geherrscht habe, sei die Unfallgefahr verschwindend klein gewesen (pag. 430). Zudem wurde seitens des Beschuldigten vorgebracht, er sei ein erfahrener Autofahrer (pag.