Es sei wie auf dem vorgehaltenen Google Maps-Auszug Nr. 10 (pag. 446) gewesen. Der Beschuldigte sei alleine gewesen, es sei niemand auf der Strasse gewesen. Es sei schönes Wetter gewesen und der Beschuldigte habe eine sehr gute Sicht gehabt (pag. 424 Z. 38 ff., pag. 426 Z. 8 f.). Er habe seine Pflegetochter zu seiner getrenntlebenden Frau bringen wollen und sei nicht in Eile gewesen (pag. 115 Z. 62 ff.; pag. 317 Z. 5 ff.). Die Strecke fahre er sonst nie (pag. 115 Z. 69). Das sei das erste Mal gewesen, dass er über den Brünig gefahren sei (pag. 422 Z. 37 f.). Er sei überhaupt nicht abgelenkt bzw. sehr aufmerksam gewesen (pag.