6. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Hinsichtlich der allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung und die vorhandenen Beweismittel wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (S. 3 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 342 ff.; resp. S. 7 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 346) verwiesen. Im Rahmen der oberinstanzlichen Einvernahme vom 1. Juli 2022 (pag. 422 ff.) bestätigte der Beschuldigte grösstenteils die von ihm anlässlich polizeilicher, staatsanwaltschaftlicher und vorinstanzlicher Befragung gemachten Aussagen.